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 Satzung

Kegelclub „Dortmunder Doppelköppe“

Gründung: 12.07.2003

 

Satzung

 

I. Vorstand

a) Vorsitzende/r:                                                                                                      René Liqué

     Repräsentant des Clubs nach Innen und Außen.

    -Übernahme des Vorsitzes bei Diskussionen.

    -Eröffnung des Kegelabends

    -Durchführung der Siegerehrung

    -Prüfung und Abzeichnung der Kassenbestände am Jahresende; jedoch jederzeit,
     wenn der Klub dies beschließt.

    -Erarbeitung von Vorschlägen für die Verwendung der Überschüsse.

 

b) Stellvertretende Vorsitzende:                                                                              Nadine Knauf

    Beratung und Unterstützung des Vorsitzenden.

    Übernahme der Funktion des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit.

 

c) Kassierer:                                                                                                            Sascha Kleinert

    - Führen eines Kassenbuches.

    - Anlegen und Führen eines „Club“-Sparbuches.

    - Kassieren von Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Umlagen.

    - Überwachen und ggf. Einholen von säumigen Zahlungen.

    - Begleichen von notwendigen Rechnungen und sonstigen Auslagen.

    - Führen von Rechnungs- und Kassenbelegen.

    - Berichterstattung auf der Jahreshauptversammlung oder nach Aufforderung.

 

d) Bahnwart:                                                                                                           Sascha Knauf

    - Überwachen des technischen Ablaufs, der Kegelbahn, sowie der dazugehörigen
      Gerätschaft.

    - Beseitigen von kleinen technischen Störungen, falls möglich.

    - Gewährleistung für das Vorhandensein von Kreide, Schwamm, Kugeln, etc.

 

 

II. Allgemeines

 

a) Bei Austritt aus dem Kegelclub verfallen sämtliche Ansprüche auf die bis zu diesem Zeitpunkt
    eingezahlten Beträge, diese bleiben Eigentum des Kegelclubs. Ausstehende Zahlungen (Beiträge,
    Strafen, etc.)sind unverzüglich zu entrichten.

b) Will ein Mitglied aus sonstigen Gründen nicht am „Ausflug“ teilnehmen, so bleibt sein Anteil in der
    Clubkasse.

c) Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ist der jeweilige Durchschnitt des Kassenbestandes des Clubs.
    Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt, Datum des Eintritts, sofort fällig.

d) Die Gegenstände, auch Spenden, bleiben Eigentum des Vereins.
    Deshalb müssen sie bei Austritt unverzüglich und mangelfrei – üblicher Verschleiß bleibt
    hiervon unberührt, wieder ausgehändigt werden.

e) Ausserordentliche Kegelabende
 
   (Termine ausserhalb des normalen Rhythmus, egal auf welcher Bahn, welche rechtzeitig
    (mindestens 14 Tage) vorher im Forum besprochen wurden, und wo min. die Hälfte der Mitglieder
    ihre Teilnahme zugesagt haben).

    Es gelten die normalen Satzungs-Strafgelder, ausgenommen der Nichtteilnahme;
    es werden nicht 9 Euro, sondern die durchschnittlich entrichteten Strafen, dieser Abende, fällig.

f) Auch an ausserordentlichen Kegelabenden werden die Pflichtspiele absolviert, sie gehen in die
   Wertung zur Pokalvergabe ein.

Falls die Vorraussetzungen für ausserordentliche Kegelabende nicht erfüllt werden können,
beschließt der Club - entweder vorher, über die Wertung nach Satz e und f dieses §. Erfolgt
keine Zustimmung, findet der Termin vollkommen ausserhalb des Clubs statt.

 

III. Beschlussfassung

a) Sämtliche Beschlüsse des Clubs bedürfen der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit
   
der Mitglieder, wobei jedes Mitglied nur eine Stimme hat.

b) Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes kann nur einstimmig beschlossen werden.
    Auch bei Abwesenheit einzelner Mitglieder kann „vorläufig“ über eine Neuaufnahme abgestimmt
    werden. Abwesende Mitglieder können im Forum der Neuaufnahme widersprechen, dann wird die
    Aufnahme verweigert.

 

IV. Forumspflicht

Jedes Mitglied ist verpflichtet – soweit es ihm möglich ist – an den Forumsdiskussionen teilzunehmen.
Zu- und Absagen können auch hierüber gemacht werden; ggf. auch telefonisch.

 

V. Gastkegler

Gastkegler unterliegen der Satzung. Sie müssen auch „Strafgelder“ zahlen und haben keinen Anspruch
auf verlorenes Geld. Die Erlöse hieraus sind Eigentum des Club.
(Gastkegler müssen ein Startgeld von 4 Euro, inkl. Bahngeld zahlen.)

 

VI. Pflichtspiele

An jedem Kegelabend müssen die folgenden Pflichtspiele gekegelt werden, dies geschieht zu Beginnn
des jeweiligen Kegelabend.

„Bestimmungsspiel“ (3 Wurf in die Vollen)

a)„Plus / Minus / Mal“ (4 Wurf in die Vollen)

b)„3 Wurf abräumen“ (Mit Kranzwertung)

c)„Hohe Hausnummer“ (Position wird nach dem Wurf bestimmt)

d)„Fredenbaum“ (Verlierer wird alle 3 Spiele ermittelt und berechnet)

 

VII. Wertungen

Die Kegelbahnanzeigetafel ist maßgebend. Auch dann, wenn die Kugel auf der Bahn liegen bleibt.
Dies wird jedoch nicht als „Gosse/ Pumpe“ gewertet.
(0 = Zahl ohne Wert, d. h. z. B. bei niedriger Hausnummer 0=9)

a)„Kranz Hand“ zählt 24 Punkte, außer bei hoher Hausnummer.

b)„Holz ist Pflicht“: Es muss immer ein Kegel fallen! Läuft die Kugel durch, ohne das ein Kegel fällt,
   so darf der Wurf nicht wiederholt werden. Bei Spielen in denen wenig Punkte erlangt werden müssen,
   also z.B. bei „Niedriger Hausnummer“, zählt der Wurf dann mit 9 Punkten, oder z.B. bei „hoher
   Hausnummer“, zählt der Wurf mit 0 Punkten.

c)„Alle Neune“; Alle neun Kegel fallen in nur einem Wurf und mit einer Kugel.

d)„Kranz Hand“; Der Kranz fällt in nur einem Wurf und mit einer Kugel.

e)Im „Teamspiel“ werden Freud und Leid geteilt (zahlen oder nicht).

f)Wird nicht unter dem Seil gekegelt, so ist der Wurf ungültig und darf nicht wiederholt werden

g)Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ist ein Nachkegeln der bereits vollzogenen
   Spiele nicht mehr möglich. Grundlegend gilt, es zählt jede Verspätung, darüber wird aber
   in jedem Einzelfall per Abstimmung entschieden.

 

VIII. Auszeichnungen

König, Pokale, etc.:
In die Wertung fallen die Pflichtspiele(§ VI), es werden zwischen 1 und x Punkte(die max.
Punktzahl richtet sich nach der Anzahl der Clubmitglieder) vergeben.
Das Beste Ergebnis eines jeden zu wertenden Kegelabends erhält die maximal Punkte und dann jeweils
einen Punkt  weniger(10, 9, 8, 7, ...), gleiche Ergebnisse belegen den selben Platz. Belegen mehrere
Ergebnisse einen gemeinsamen Platz, so entfallen dementsprechend viele Folgeplätze. Gibt es also
z.B. 3 erste Plätze, so entfallen die Plätze 2 und 3.

Jedes Mitglied erhält mindestens einen Punkt. Abwesende erhalten ebenfalls jeweils einen Punkt.
je Pflichtspiel. Gastkegler belegen keine Plätze.

Jeder Kegelabend:
Der/ Die beste Kegler/in erhalten eine Auszeichnung. Den „König“ und den „Andersgeschlechtlichen“.

Quartal:
Vierteljährlich wird ein Wanderpokal an die beste Keglerin und den besten Kegler vergeben.
Am Ende des Quartals werden die erreichten Punkte des laufenden Quartals addiert,
anschließend erfolgt die Pokalvergabe.

 

Pudel:
Der/ die Kegler/in mit den meisten Gossen/ Pudeln erhält den „Gossenpudel“, einen sehr schweren
Messingkegel.

 

VIIII. Beiträge/ Strafgelder/ Sonstige Strafvorschriften

 

 

Als Beitrag, inkl. Bahngeld, sind je Mitglied                                                              5,00 Euro
zu zahlen.

Bei Verspätung, auch angemeldet, sind folgende Strafen fällig:
Bis 15 Minuten                                                                                                       0,50 Euro
Bis 30 Minuten                                                                                                       1,50 Euro
§ VII, Abs. e gilt entsprechend.

Bei entschuldigtem Fehlen sind, inkl. Beitrag,                                                            9,00 Euro
zu zahlen.

Bei unentschuldigtem Fehlen sind, inkl. Beitrag,                                                       15,00 Euro
zu zahlen.

Die Kegelbahn darf nur mit Turnschuhen(helle Sohle)
betreten werden. Falsches Schuhwerk zählt
als unentschuldigtes Fehlen.                                                                                   15,00 Euro

Bei früherem Gehen ist der Durchschnitt der restlichen Spiele zu zahlen.

Auf der Kegelbahn wird nicht mit dem Handy gespielt (SMS).

 

Sonstige Strafgelder/ Strafen:

Gosse/ Pumpe (nur wenn Vorderholz steht)                                                              0,10 Euro
 

Klingel                                                                                                                   0,10 Euro
Demontage der Klingel                                                                                            1,50 Euro
 

Alle Neune (alle bezahlen, mit Ausnahme des Keglers)                                              0,50 Euro
Kranz Hand (alle bezahlen, mit Ausnahme des Keglers)                                             0,50 Euro
 

Kugel bringen                                                                                                          0,10 Euro
 

Vorkegeln (zudem ist der Wurf ungültig)                                                                     0,10 Euro
 

Fluchen, Schimpfwörter, etc. (Auf der Bahn)                                                               0,10 Euro
 

Verlorenes Spiel                                                                                                       0,30 Euro
(Beim Fredenbaum zahlt die schlechtere Hälfte aller Spieler)

Punktezahl des letzten Fredenbaums nicht übertroffen                                                 0,50 Euro
(muss mindestens um einen Punkt überboten werden)

Punktezahl im Fredenbaum unter 135                                                                        0,50 Euro
(für Gäste, die das erste Mal da sind,
oder am ersten Kegelabend)

Rauchen auf der Bahn                                                                                               1,50 Euro
 

Mitgliedskegel vergessen                                                                                          2,50 Euro
Gilt bei allen Clubveranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten.
 

König, Schlusslicht, Pudel oder Pokal vergessen                                                   je  5,00 Euro
 

Sämtliche Zahlungen sind am Kegelabend fällig
Bei Verzug wird ein zusätzliches Strafgeld in Höhe von 1,50 Euro fällig.
 

Diese Satzung wurde am 12.01.2010 einstimmig angenommen und tritt somit ab sofort in Kraft.
Vorherige Satzungen sind ungültig.

Gut Holz Kegeln01